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   BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92   

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BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92 (https://dejure.org/1993,407)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 8 AZR 246/92 (https://dejure.org/1993,407)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 (https://dejure.org/1993,407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 37, Art. 20, Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 1 und 2
    Neue Bundesländer: Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 283
  • MDR 1993, 770
  • NZA 1993, 650
  • BB 1993, 1151
  • BB 1993, 506
  • DB 1993, 1247
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92
    b) Es ist vielmehr weiter zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber unter sachlichen Gesichtspunkten die Qualifikationsvoraussetzungen festlegen kann, indem er die Anforderungsprofile bestimmt, die er mit einem Arbeitsplatz verbindet (BAG Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - RzK I 5 c Nr. 13).
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 25. Februar 1993 (BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92]) über eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung in dem Fall eines Freundschaftspionierleiters mit der Lehrbefähigung für Deutsch und Musik entschieden.

    Das ergibt sich schon aus dem Abschlußzeugnis (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 1993, aaO, zu II 5 der Gründe).

    Die Qualifikation in diesen Fächern kann nicht mit der Begründung in Abrede gestellt werden, es fehle ein anzuerkennender Abschluß in einem dritten Fach (vgl. BAG, Urteil vom 25. Februar 1993, aaO).

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Bei der fachlichen Qualifikation kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer über entsprechende arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (BAG Urteil vom 25. Februar 1993, BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92]).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 637/92

    Wirksamkeit der Kündigung einer Freundschaftspionierleiterin mit Lehrbefähigung

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 25. Februar 1993 (- 8 AZR 246/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) über eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung in dem vergleichbaren Fall eines Freundschaftspionierleiters mit der Lehrbefähigung für Deutsch und Musik entschieden.

    Das ergibt sich schon aus dem Abschlußzeugnis (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1993, a.a.O., zu II 5 der Gründe).

    Die Qualifikation in diesen Fächern kann nicht mit der Begründung in Abrede gestellt werden, es fehle ein anzuerkennender Abschluß in einem dritten Fach (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1993, a.a.O.).

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 333/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

    Nach dieser Bestimmung ist eine in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbene Lehrbefähigung als Voraussetzung für eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet anzuerkennen (BAG Urteil vom 25.2.1993, 8 AZR 246/92 = BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92] = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag).

    Der Befähigungsnachweis der Klägerin gilt weiter mit der Folge, daß ihre Lehrbefähigung für die Fächer Kunst- und Musikerziehung der unteren Klassen der allgemeinbildenden Schulen für die Beschäftigung im Beitrittsgebiet anzuerkennen ist (BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92] = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag).

  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 678/92
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 25. Februar 1993 (8 AZR 246/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) über eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung in dem Fall eines Freundschaftspionierleiters mit der Lehrbefähigung für Deutsch und Musik entschieden.

    Das ergibt sich schon aus dem Abschlußzeugnis (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 -;, zu II 5 der Gründe).

    Die Qualifikation in diesen Fächern kann nicht mit der Begründung in Abrede gestellt werden, es fehle ein anzuerkennender Abschluß in einem dritten Fach (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1993, a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) 91/93
    Daneben sind die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht zu prüfen (BAG, Urteil v. 25.2.1993 - 8 AZR 246/92; BAG, Urteil v. 18.3.1993 - 8 AZR 356/92) .

    Von einer absoluten Trennung der unterschiedlichen Abschlüsse im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit kann jedenfalls nicht ausgegangen werden (BAG, Urteil v. 25.2.1993 - 8 AZR 246/92).

    Ob das beklagte Land einen Lehrer mit einer Qualifikation in nur einem Hauptfach und einem Wahlfach einsetzen kann, ist im übrigen eine Frage des Bedarfs (BAG, Urteil v. 25.2.1993 - 8 AZR 246/92).

  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 43/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Die Einzelabschlüsse müssen vielmehr einem bestimmten Berufsbild zugeordnet werden können (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1993, BAGE 72, 283 [BAG 25.02.1993 - 8 AZR 246/92]).

    Ebenso wie die Frage, ob ein Lehrer mit der Qualifikation in nur einem Hauptfach und einem Wahlfach einsetzbar ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Februar 1993, aaO), ist die Frage der Verwendbarkeit einer Lehrerin, die nur im Fach Geschichte ausgebildet ist, eine solche des mangelnden Bedarfs.

  • LAG Sachsen, 17.01.1994 - 7 (1) Sa 91/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Fehlende Anhörung des Personalrats;

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  • LAG Sachsen, 28.04.1994 - 7 Sa 10/93

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin in eine Tarifgruppe; Rechtliche

    Sie besitzt aufgrund ihrer Ausbildung die Lehrbefähigung für untere Klassen, die nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag weitergilt (BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 8 AZR 246/92 -) .

    Damit eine Ausbildung nach Artikel 37 Abs. 1 Satz 1 EV weitergilt, muß vorausgesetzt werden, daß der Arbeitnehmer auch entsprechend der Ausbildung eingesetzt worden war (BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 8 AZR 246/92 -).

  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Der Regelung in § 37 des Einigungsvertrages liegt die Zielsetzung zugrunde, die in der ehemaligen DDR erworbenen Qualifikationen, die zur Ausübung von Berufen befähigten, anzuerkennen (BAGE 72, 283, 288 = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 905/93

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

  • BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96

    Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"

  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 139/01

    Eingruppierung eines Diplomingenieurpädagogen

  • LAG Sachsen, 10.01.1995 - 5 Sa 287/94

    Öffentlicher Dienst; Eingruppierung; Vergütungsgruppe; BAT; TdL- Richtlinie;

  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 145/94

    Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin - Anspruch auf Vergütung nach

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 68/93

    Anforderungen an eine wirksame ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag -

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 363/02

    Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 512/95

    Eingruppierung einer Erzieherin an einer Sonderschule

  • LAG Thüringen, 27.08.1996 - 5 Sa 515/94

    Kündigung: Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde fachliche Qualifikation

  • LAG Sachsen, 09.08.1994 - 5 Sa 323/94

    Feststellungsklage; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; Arbeitsverhältnis;

  • LAG Berlin, 30.08.1994 - 11 Sa 48/94

    Vergütung; BAT; Eingruppierung ; Lehrkraft; Fachschulausbildung;

  • LAG Sachsen, 11.08.1994 - 4 Sa 469/93

    Klage einer Lehrerin gegen die ordentliche Kündigung aufgrund des

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines

  • LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 537/94

    Anspruch auf Vergütung aus höherer Vergütungsgruppe; Eingruppierung eines

  • LAG Brandenburg, 02.09.1994 - 5 Sa 185/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Berufungsbegründungsfrist;

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93

    Kündigung wegen mangelnder Qualifikation - Kündigung wegen fehlender Eignung -

  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 126/93

    Kündigungsgrund der "mangelnden fachlichen Qualifikation" - Kündigungsgrund des

  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 44/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Soziale Rechtfertigung einer

  • LAG Thüringen, 12.07.1995 - 6 Sa 1139/94

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

  • LAG Sachsen, 29.03.1995 - 10 Sa 260/94

    Anspruch auf höhere Eingruppierung; Geltung des Bundesangestelltentarifs Ost

  • BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
  • LAG Sachsen, 28.03.1995 - 5 Sa 445/94

    Tarifgerechte Eingruppierung als Lehrer mit einer in der ehemaligen DDR

  • LAG Sachsen, 04.05.1994 - 2 Sa 281/93

    Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; BAT;

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 232/95

    Eingruppierung einer Erzieherin mit Lehrtätigkeiten - Voraussetzungen für die

  • LAG Sachsen, 29.03.1995 - 10 Sa 178/94

    Fachliche Qualifizierung eines Freundschaftspionierleiters mit Lehrbefähigung ;

  • LAG Sachsen, 02.02.1995 - 4 Sa 548/94

    Tarifgerechte Eingruppierung als Lehrer mit einer in der ehemaligen DDR

  • LAG Brandenburg, 01.07.1993 - 3 Sa 25/93

    Anschlußberufungsschrift ; Eingruppierungsfeststellungsklage;

  • LAG Sachsen, 26.01.1995 - 4 Sa 832/94

    Streitigkeit über die tarifliche Vergütung einer Lehrerin; Befähigung zur Arbeit

  • LAG Sachsen, 01.12.1994 - 6 Sa 412/93

    Ausbildung zum Freundschaftpionierleiter; Streit über die Eingruppierung des

  • LAG Berlin, 12.09.1994 - 16 Sa 74/93

    Eingruppierung: Vorklassenleiterin

  • LAG Sachsen, 22.03.1995 - 6 Sa 806/94
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